Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Januar 2024 — Stand der Reiserechtlichen Bestimmungen: BGB §§ 651a–651y§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Rheinstern GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Rheinstern", „Reiseveranstalter", „wir") gelten für alle Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sowie einzelne Reiseleistungen, die zwischen Rheinstern und dem Reisenden (nachfolgend „Reisender", „Kunde") geschlossen werden.
Rheinstern ist ein von der zuständigen Behörde genehmigter und offiziell anerkannter Reiseveranstalter mit Sitz in Berlin, Deutschland. Als von der Regierung genehmigter Reiseveranstalter unterliegt Rheinstern allen einschlägigen deutschen und europäischen Rechtsvorschriften für die Reisebranche.
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:
- „Pauschalreise" bezeichnet die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die Zwecke derselben Reise oder desselben Urlaubs, wenn diese Leistungen von einem einzigen Reiseveranstalter zusammengefasst wurden.
- „Reiseleistung" bezeichnet die Beförderung von Personen, die Beherbergung, die Vermietung von Fahrzeugen, sonstige touristische Leistungen sowie deren Kombinationen.
- „Reisender" bezeichnet jede Person, die einen Reisevertrag schließen möchte oder die auf der Grundlage eines Reisevertrags zu reisen berechtigt ist.
- „Buchungsbestätigung" bezeichnet das Dokument, mit dem Rheinstern die verbindliche Buchung einer Reise bestätigt.
- „Reisedokumente" bezeichnet alle für die Reise erforderlichen Unterlagen, einschließlich Reisepass, Visum, Versicherungsnachweis und Buchungsbestätigung.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsprozess
2.1 Buchungsanfrage
Der Reisende kann eine Buchungsanfrage über unsere Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Büro stellen. Eine Buchungsanfrage ist noch kein verbindlicher Vertragsabschluss, sondern stellt lediglich eine Aufforderung dar, ein Angebot zu unterbreiten. Rheinstern ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Angebot und Buchungsbestätigung
Auf Grundlage der Buchungsanfrage erstellt Rheinstern ein individuelles Reiseangebot. Dieses Angebot ist für einen in der Anfrage genannten Zeitraum (in der Regel 7 Tage) verbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Rheinstern zustande. Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail übersandt.
2.3 Angaben des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und korrekte Angaben zu machen, insbesondere hinsichtlich: vollständiger Name aller Reiseteilnehmer gemäß Reisepass, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten, besondere Bedürfnisse oder Anforderungen (z. B. Behinderungen, Diätanforderungen). Änderungen dieser Angaben nach Vertragsschluss können zu zusätzlichen Kosten führen.
2.4 Minderjährige Reiseteilnehmer
Für die Teilnahme minderjähriger Personen an Reisen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Minderjährige unter 18 Jahren reisen nur in Begleitung Erziehungsberechtigter oder mit deren schriftlicher Bevollmächtigung. Rheinstern behält sich vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.
§ 3 Reiseleistungen und Vertragsinhalt
3.1 Leistungsumfang
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich abschließend aus der Buchungsbestätigung und dem darin genannten Reiseprogramm. Zusatzleistungen, die nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von Rheinstern schriftlich bestätigt werden.
3.2 Programmänderungen vor Reisebeginn
Rheinstern behält sich das Recht vor, vor Beginn der Reise den Reiseprogrammablauf, Unterkünfte, Transportmittel oder ähnliche Leistungen zu ändern, wenn dies aus Gründen notwendig ist, die Rheinstern bei der Buchung nicht vorhersehen konnte. Wesentliche Änderungen werden dem Reisenden unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitgeteilt. Der Reisende hat dann das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen oder eine gleichwertige Ersatzreise zu buchen.
3.3 Qualität der Leistungen
Rheinstern verpflichtet sich, Reiseleistungen in der vereinbarten Qualität zu erbringen. Hotelbewertungen und -kategorien basieren auf den lokalen Standards des jeweiligen Landes. Rheinstern ist bestrebt, Unterkünfte der Kategorien 4 bis 5 Sterne (oder gleichwertige Boutique-Unterkünfte) einzusetzen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
4.1 Reisepreis
Der Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und versteht sich inklusive der gesetzlich ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Alle Preise sind in Euro angegeben. Reisepreise für Gruppen ab zwei Personen verstehen sich pro Person bei geteilter Unterkunft, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt, sind folgende Leistungen nicht im Reisepreis enthalten:
- Flüge und Transfers zum/vom Reiseausgangspunkt
- Reiseversicherungen (Reiserücktrittskosten-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung)
- Trinkgelder und persönliche Ausgaben
- Eintrittsgelder, soweit nicht explizit angegeben
- Getränke zu Mahlzeiten, soweit nicht inkludiert
- Zusätzliche Aktivitäten, die nicht im Reiseprogramm enthalten sind
- Gepäckaufbewahrung und -beförderung
4.3 Anzahlung
Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch EUR 200,00 pro Person. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Buchung gilt als nicht vollständig, bis die Anzahlung eingegangen ist.
4.4 Restzahlung
Der Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der volle Reisepreis sofort bei Buchung fällig. Bei Nicht-Zahlung des Restbetrages ist Rheinstern berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungskosten gemäß § 6 geltend zu machen.
4.5 Zahlungsmethoden
Wir akzeptieren Zahlungen per Banküberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard) und PayPal. Für Zahlungen per Kreditkarte kann ein Bearbeitungsgebühr von bis zu 2 % des Transaktionsbetrages anfallen. Alle Bankgebühren für internationale Überweisungen trägt der Reisende.
4.6 Preiserhöhungen
Rheinstern behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, sofern dies auf einer Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffkosten), der Steuern und Abgaben oder der für die betreffenden Reiseleistungen geltenden Wechselkurse beruht und wenn zwischen Vertragsschluss und vertragsgemäßem Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Reisepreises berechtigen den Reisenden zur Kündigung des Vertrages ohne Stornierungskosten.
§ 5 Änderungen und Rücktritt durch den Reiseveranstalter
5.1 Recht auf Programmänderungen
Rheinstern ist berechtigt, vor Reisebeginn von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindesteilnehmerzahl, die in der Buchungsbestätigung oder in der Reisebeschreibung angegeben ist, nicht erreicht wurde. Die Mindestteilnehmerzahl, der späteste Zeitpunkt der Absage sowie die Frist für die Mitteilung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
5.2 Rücktritt bei höherer Gewalt
Rheinstern kann vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Als unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Terrorakte, Kriege, Pandemien, behördliche Verbote, schwere politische Instabilität sowie erhebliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Reisenden.
5.3 Rechtsfolgen des Rücktritts durch Rheinstern
Bei einem Rücktritt durch Rheinstern wird der volle gezahlte Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen, sofern der Rücktritt aufgrund von unvorhersehbaren Umständen erfolgt.
§ 6 Stornierung und Rücktritt durch den Reisenden
6.1 Rücktrittsrecht des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail an [email protected] oder postalisch) erklärt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Rheinstern.
6.2 Stornierungsgebühren
Im Falle des Rücktritts durch den Reisenden sind folgende Stornierungsgebühren zu entrichten:
- Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung
- 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
- 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
- 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
- Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Rheinstern kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die obenstehenden Pauschalbeträge.
6.3 Kostenloser Rücktritt bei wesentlichen Änderungen
Wenn Rheinstern vor Reisebeginn gezwungen ist, wesentliche Bestandteile des Vertrags erheblich zu ändern oder den Reisepreis um mehr als 8 % zu erhöhen, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzreise zu gleichen oder besseren Bedingungen fordern.
6.4 Rücktritt bei unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen
Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise auch ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
§ 7 Umbuchungen und Namensänderungen
7.1 Umbuchungen durch den Reisenden
Gewünschte Umbuchungen nach Vertragsschluss können, soweit möglich, gegen eine Umbuchungsgebühr von EUR 75,00 pro Person und Umbuchungsvorgang vorgenommen werden. Umbuchungen sind nur möglich, wenn die gewünschten Leistungen noch verfügbar sind und die Leistungserbringer die Umbuchung akzeptieren. Kurzfristige Umbuchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können wie Stornierungen behandelt werden.
7.2 Übertragung des Reisevertrags
Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in alle Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll. Diese Übertragung ist nur möglich, wenn der Dritte alle Vertragsbedingungen erfüllt. Rheinstern kann der Übertragung widersprechen, wenn der Dritte besondere Anforderungen nicht erfüllt. Für die Übertragung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 pro Person berechnet.
§ 8 Mängel bei der Reiseleistung
8.1 Mängelanzeige und Abhilfepflicht
Weicht die Reiseleistung von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags ab, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Rheinstern kann die Abhilfe verweigern, wenn sie mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Der Reisende ist verpflichtet, Mängel unverzüglich unserem Reiseleiter vor Ort oder direkt bei Rheinstern unter [email protected] oder +49 30 2345 6789 anzuzeigen.
8.2 Selbstabhilfe des Reisenden
Ist Rheinstern nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, oder verweigert Rheinstern die Abhilfe zu Unrecht, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Voraussetzung ist, dass Rheinstern zuvor über den Mangel informiert wurde.
8.3 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer des Mangels kann der Reisende eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung wird nach dem Verhältnis berechnet, in dem der Wert der Reise in dem mangelhaften Zustand zu dem Wert der vertragsgemäßen Leistung steht. Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.4 Kündigung des Vertrags wegen erheblicher Mängel
Wenn die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt ist und Rheinstern innerhalb einer angemessenen, von dem Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe schafft, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Rheinstern die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
§ 9 Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Grundsatz der Haftung
Rheinstern haftet dem Reisenden für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von Rheinstern für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Rheinstern für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Haftungsausschlüsse
Rheinstern haftet nicht für Leistungsbeeinträchtigungen, Personenschäden und Sachschäden, die auf einem Ereignis beruhen, das Rheinstern trotz Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder nicht abwenden konnte, oder das einem Dritten zuzurechnen ist, der an der Erbringung der Reiseleistungen nicht beteiligt ist, oder das auf einem unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Fehlverhalten des Reisenden beruht, oder das auf einem unvermeidbaren außergewöhnlichen Ereignis beruht.
9.3 Haftung für Schäden durch Gepäckverlust oder -beschädigung
Die Haftung von Rheinstern für Schäden an oder Verlust von Gepäck richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, im Falle einer Beeinträchtigung der Reise an der Beseitigung der Störung mitzuwirken, einen Schaden zu vermeiden oder zu mindern, soweit dies möglich und zumutbar ist. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder direkt Rheinstern mitzuteilen.
10.2 Verhaltensregeln für Reisende
Der Reisende verpflichtet sich, während der Reise:
- Die Anweisungen des Reiseleiters und des Personals der Leistungserbringer zu befolgen
- Andere Reisende und die örtliche Bevölkerung mit Respekt zu behandeln
- Die lokalen Gesetze und Gepflogenheiten zu achten
- Natur und kulturelles Erbe zu respektieren und zu schützen
- Sich pünktlich an den vereinbarten Treffpunkten einzufinden
- Keine Aktivitäten durchzuführen, die die Sicherheit anderer gefährden
10.3 Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
Rheinstern ist berechtigt, einen Reisenden, der trotz Abmahnung den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise anhaltend stört oder der sich einem vertragswidrigen Verhalten schuldig macht, das mit der Fortführung der Reise unvereinbar ist, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
§ 11 Reiseversicherungen
11.1 Empfehlung zum Versicherungsabschluss
Rheinstern empfiehlt dringend den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittsversicherung: Deckt die Stornierungskosten im Falle von Krankheit, Unfall oder anderen versicherten Ereignissen
- Reisekrankenversicherung: Deckt medizinische Kosten im Ausland und Rücktransportkosten
- Reisegepäckversicherung: Deckt Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck
- Reisehaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die der Reisende Dritten zufügt
11.2 Insolvenzschutz
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen für Pauschalreiseveranstalter hat Rheinstern einen Insolvenzschutz abgeschlossen. Der Name und die Kontaktdaten des Insolvenzversicherers werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Im Falle einer Insolvenz können Reisende die Rückerstattung bereits gezahlter Reisepreise beim Insolvenzversicherer geltend machen.
§ 12 Reisedokumente und Einreisebestimmungen
12.1 Verantwortlichkeit des Reisenden
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Visum, Impfnachweise etc.) zu beschaffen und rechtzeitig vor Reisebeginn vorzuhalten. Rheinstern ist nicht verantwortlich für Leistungsbeeinträchtigungen, die auf fehlende, ungültige oder unzureichende Reisedokumente zurückzuführen sind, es sei denn, Rheinstern hat fehlerhafte Informationen über die Einreisebestimmungen mitgeteilt.
12.2 Informationen zu Einreisebestimmungen
Rheinstern gibt auf Anfrage allgemeine Informationen zu Einreise- und Passbestimmungen des Bestimmungslandes sowie zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Diese Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, sind jedoch unverbindlich. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, sich bei den zuständigen Behörden oder Konsulaten über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
12.3 Reisewarnungen
Rheinstern verweist auf die aktuellen Reisewarnungen und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland (www.auswaertiges-amt.de). Reisende sind verpflichtet, sich vor Antritt der Reise über aktuelle Reisewarnungen zu informieren.
§ 13 Gesundheit, medizinische Anforderungen und Sicherheit
13.1 Gesundheitliche Eignung
Der Reisende ist verpflichtet, vor Buchung einer Reise seine gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an der gebuchten Reise zu prüfen. Bei Zweifeln sollte ein Arzt konsultiert werden. Rheinstern übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einer mangelhaften gesundheitlichen Eignung des Reisenden beruhen, sofern der Reisende Rheinstern nicht über besondere gesundheitliche Einschränkungen informiert hat.
13.2 Impfvorschriften
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Impfvorschriften des Bestimmungslandes zu informieren und diese einzuhalten. Rheinstern gibt hierzu allgemeine Hinweise, ist jedoch nicht verpflichtet, vollständige medizinische Beratung zu leisten.
13.3 Sicherheitshinweise
Rheinstern informiert Reisende auf Anfrage über relevante Sicherheitshinweise. Bei einer sich verschlechternden Sicherheitslage am Reiseziel behält sich Rheinstern vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Änderung oder Stornierung von Reiseprogrammen.
§ 14 Besondere Reiseleistungen und Dienstleistungen Dritter
14.1 Leistungen Dritter
Soweit Rheinstern im Rahmen des Reisevertrags Leistungen von Dritten vermittelt (z. B. Flüge, Mietwagen, separate Ausflüge, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind), haftet Rheinstern nur für die sorgfältige Auswahl und Beauftragung der Dritten. Die Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch die Dritten ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz von Rheinstern beschränkt.
14.2 Individuelle Extraleistungen
Auf ausdrücklichen Wunsch des Reisenden können individuelle Zusatzleistungen (z. B. private Abendessen, besondere Ausflüge, exklusive Veranstaltungen) arrangiert werden. Diese Leistungen werden separat berechnet und sind nicht Bestandteil der Pauschalreise, sofern nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
§ 15 Ansprüche nach Rückkehr
15.1 Verjährungsfrist
Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb von zwei Jahren ab dem vertragsgemäßen Ende der Reise geltend zu machen. Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
15.2 Form der Geltendmachung
Zur Wahrung von Ansprüchen empfehlen wir, Beanstandungen schriftlich und mit Belegen (Fotos, Zeugenaussagen, etc.) gegenüber Rheinstern geltend zu machen. Ansprüche sind zu richten an: [email protected] oder Rheinstern GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin.
§ 16 Datenschutz bei Buchungen
Zur Durchführung des Reisevertrags ist es notwendig, personenbezogene Daten der Reisenden zu verarbeiten. Diese Daten werden zur Erfüllung des Vertrags und auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit der Buchung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Rheinstern die für die Durchführung der Reise erforderlichen personenbezogenen Daten an die beteiligten Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, Guides etc.) weitergeben darf.
§ 17 Passnummern und sensible Daten
Für die Buchung und Durchführung der Reise kann es erforderlich sein, Passnummern, Geburtsdaten und andere sensible Daten der Reisenden zu übermitteln. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Reisedurchführung verwendet und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Rheinstern trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.
§ 18 Streitbeilegung und Schiedsverfahren
18.1 Schlichtungsverfahren
Rheinstern ist Mitglied im Deutschen Reiseverband (DRV) und erkennt daher die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) für die außergerichtliche Streitbeilegung an. Weitere Informationen zur SÖP finden Sie unter soep-online.de.
18.2 Online-Streitbeilegung (OS)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle grundsätzlich bereit.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gilt ergänzend das zwingende Verbraucherschutzrecht ihres Aufenthaltslandes.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Rheinstern ist berechtigt, den Reisenden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.
20.2 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Rheinstern und dem Reisenden haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
20.3 Änderungen der AGB
Rheinstern behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich sind die AGB, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung galten. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung des Reisenden.
20.4 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Rheinstern GmbH
Unter den Linden 21, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 2345 6789
Bürozeiten: Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr
Diese AGB wurden zuletzt im Januar 2024 aktualisiert und entsprechen den Anforderungen des BGB (insbesondere §§ 651a–651y), dem Pauschalreisegesetz sowie den EU-Richtlinien für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Richtlinie 2015/2302/EU). Rheinstern ist von der Regierung genehmigt und als offizieller Reiseveranstalter in Deutschland anerkannt.